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Zuständigkeiten und Leistungen der DGUV?
 
Als Mitglieder der "Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung"
(DGUV) haben sich die gewerblichen Berufsgenossenschaften
und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
zusammengeschlossen.
 
Derzeit haben sich 22 gewerbliche Berufsgenossenschaften
und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
(20 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände,
4 Feuerwehr-Unfallkassen sowie die Eisenbahn-Unfallkasse,
die Unfallkasse Post und Telekom und die Unfallkasse des Bundes zusammengeschlossen.
 
Sowohl bei den Berufsgenossenschaften als auch bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand sind weitere Fusionen vereinbart bzw. beabsichtigt, so dass sich ihre Zahl weiter verringern könnte.
 
In Niedersachsen ist man im Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand erst einmal, jedenfalls teilweise, einen anderen, neuen Weg gegangen.
 
Statt Fusion versucht man es hier mit der Architektur einer Verwaltungsgemeinschaft.
 
Letztendlich hat dies nichts mit den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun.
 
Diese werden wie bisher nach den Vorschriften des SGB VII und SGB IX erbracht und sind bundesweit einheitlich.
 
Allerdings muss auch hier festgehalten werden, dass der Gesetzgeber sich bisher nur zu einer Organisationsreform, aber noch nicht zu einer Leistungsreform, durchringen konnte.
 
Bisherige Bestrebungen wurden bisher zurückgestellt, werden aber sicher in den nächsten Jahren noch auf der Agenda stehen.
Links zum Thema
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Mitteilung des GUV Oldenburg zur Verwaltungsgemeinschaft in Bremen und Niedersachsen
Leistungen der DGUV
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